FAQ

Hier werden die häufigsten Fragen rund um das MAGIX Blog beantwortet.

Fragen:

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MAGIX bloggt: worüber, warum und worüber nicht?

Das MAGIX Blog ist ein Webtagebuch von MAGIX-Mitarbeitern. Lernen Sie die Menschen bei MAGIX mit Ihren Interessen, Leidenschaften und Eigenarten kennen.
Natürlich freuen wir uns auch auf Ihren Beitrag zu den Themen im MAGIX Blog. Ob in Form von Kommentaren, E-Mail an den Autor oder Verlinkung Ihres eigenen Blogs via Trackback – reden Sie mit.
Unsere Produkte sind ganz bewusst nur am Rande Thema dieses Blogs. Wenn Sie Informationen oder Hilfestellung zu unserer Software oder Online Services suchen, finden Sie diese auf http://www.magix.de/ bzw. http://support.magix.net/.

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Wer bloggt denn da?

Im MAGIX Blog werden alle Beiträge von MAGIX-Mitarbeitern verfasst. Für die Inhalte Ihrer Artikel sind allein die Autoren verantwortlich. Durch einen Klick auf den Namen des Autors unterhalb eines Artikels können Sie sich das Profil sowie alle Beiträge des Autors anzeigen lassen.

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Kommentare

Im MAGIX Blog kann jeder Besucher zu jedem Artikel einen oder mehrere Kommentare hinterlassen. Dadurch können Sie mit dem Autor und anderen Lesern zu einem Thema in Kontakt treten.
Natürlich möchten wir all Ihre Kommentare lesen und Fragen beantworten. Damit die Autoren nicht ständig alle jemals veröffentlichen Artikel auf neue Kommentare überprüfen müssen, ist die Abgabe von Beiträgen nur innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen eines Artikels möglich.
Sollten uns beim Lesen der Kommentare unseriöse, beleidigende oder rechtswidrige Beiträge auffallen, behalten wir uns deren Löschung vor.

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Mein Kommentar wird nicht angezeigt! Warum?

Im MAGIX Blog wird jeder Kommentar vor Veröffentlichung automatisch auf bedenkliche Inhalte oder Verlinkungen überprüft. Erfüllt ein Beitrag bestimmten Kriterien, wird er zunächst nicht angezeigt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kommentar zu Unrecht geblockt wurde, können Sie mit dem Autor des entsprechenden Artikels Kontakt aufnehmen. Dieser kann Ihren Kommentar dann manuell prüfen und gegebenenfalls freigeben.

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Trackbacks: was ist das und wozu braucht man das?

Ein Track back ist ein Link zu einem Weblog-Eintrag, der es ermöglicht, in einem anderen Weblog auf diesen Eintrag Bezug zu nehmen.
Der originäre Eintrag (sozusagen die Primärliteratur) wird automatisch über das Zitieren in anderen Blogs (sozusagen der Sekundärliteratur) informiert.
Wenn Sie beispielsweise in Ihrem eigenen Blog über einen Beitrag im MAGIX Blog schreiben und via Trackback verlinken, werden Sie automatisch mit dem Titel Ihres Beitrags unterhalb des entsprechenden Artikels im MAGIX Blog bei "Blogs, die zu diesem Artikel verlinken" gelistet.

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Blogroll (bei uns: "Mehr von anderswo")

Als Blogroll bezeichnet man eine Sammlung "befreundeter" Blogs, die sich dauerhaft mit ähnlichen Themen auseinandersetzen oder aus anderen Gründen mit dem MAGIX Blog sympathisieren. Werden Sie Partner des MAGIX Blog! Schreiben Sie uns über Ihr Blog.

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RSS & ATOM: was ist das genau und wie abonniert man einen Feed?

Alles Wissenswerte zum Thema sowie Hilfestellungen zum Abonnieren von Feeds gibt's in unserem kleinen Workshop "Wie abonniere ich einen Feed?"

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How to make a Passbild

Montag, 21. Januar 2008

Wer kennt sie nicht , die neuen Passbilder !?! Bloß nicht lächeln oder nett aussehen, das wäre fatal und nicht zulässig.

Das Berliner Bürgeramt hat die ganzen Richtlininen mal in einer äußerst amüsanten, aber ernst gemeinten, PDF zusammengestellt. :-)



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Bündnis gegen Urheberrechtsverletzungen - ohne Google

Freitag, 19. Oktober 2007

Mehrere US-Konzerne, darunter Viacom, Disney, Microsoft und myspace.com haben heute gemeinsame Richtlinien zum Umgang mit nutzergenerierten Inhalten verabschiedet.

Damit wollen sie gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen, die Anwender durch die unkontrollierte Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet begehen. Während sich die beteiligten Internetunternehmen verpflichten, wirksame Filter gegen die Verwendung proprietärer Inhalte einzusetzen, verpflichten sich die Medienunternehmen im Gegenzug, auf Klagen zu verzichten, sofern dennoch geschütztes Material im Netz auftauchen sollte.

Google hatte erst am Dienstag ein Filtersystem zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen vorgestellt. Obwohl der Konzern mit YouTube das derzeit größte Internetportal für nutzergenerierte Inhalte betreibt, gehört er nicht zu den unterzeichnenden Unternehmen. Nach einem Bericht des Wall Street Journal habe Google allerdings sehr wohl mit den anderen Beteiligten über einen Beitritt verhandelt.

Über den Grund, warum Google trotz eines bereits vorhandenen Filtersystems außen vor blieb, lässt sich nur spekulieren. So besteht die Möglichkeit, dass das Vertrauen in das von Google verwendete Schutzprogramm nicht groß genug war. Vielleicht sahen die Rechteinhaber auch lukrative Klagen gegen Google gefährdet, hätte man heute dem YouTube-Betreiber einen zukünftigen Klageverzicht zugesichert. Derzeit führt der Vermarkter für Online-Werbung mit Viacom einen Rechtsstreit über 1 Mrd. US$ wegen Urheberrechtsverletzungen auf seinem Videoportal. Mit NBS Universal und CBS, die heute beide ebenfalls die Richtlinien verabschiedet haben, hatte Google hingegen bereits Lizenzierungsabkommen geschlossen.

Sollen Portale wie myspace oder YouTube in Zukunft aber weiterhin solche Publikumsmagneten bleiben, können deren Betreiber auf die geschützten Inhalte nicht verzichten. Sicherlich ist das ein oder andere Privatvideo auch mal ganz nett anzusehen. Attraktiv ist YouTube für mich
aber, weil ich dort jedes Musikvideo, jeden Trailer und jeden TV-Ausschnitt sehen kann. Und zwar immer genau wann ich will.  Wenn Filtersysteme dies in Zukunft verhindern, werden die Betreiber die entsprechenden Inhalte lizenzieren müssen, oder die Nutzer werden abwandern.