2,28 Promille im Krankenfahrstuhl - Fahrverbot!


Krankenfahrstuhl vs. LKW, sorry für die Bildqualität (Handy-Kamera)




Nachdem ich gestern Zeuge der Fahrkunst dieses waghalsigen Mitbürgers werden durfte, der sich mit seinem Krankenfahrstuhl mutig dem L- & PKW-Verkehr an der Kreuzung Friedrichstraße/Kochstraße entgegenstellte (zur Erinnerung: so'n Ding macht i.d.R. zwischen 6 und 15 Sachen!), stieß ich heute auf die folgende kuriose Meldung:

Rollstuhlfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und Radler. Deshalb gab es auch ein hartes Urteil für einen Mann mit Elektromobil: Drei Monate Fahrverbot und
1950 Euro Strafe bekam er für zwei Trunkenheitsfahrten. Wie die "Apotheken-Umschau" berichtet, war er je einmal mit 2,28 und 1,86 Promille am Steuer seines Behindertengefährtes erwischt worden.

Das ist ungefähr so fies, wie einen solchen Rollwagen nur an Selbstabholer abzugeben. Und als wenn die Welt nicht verrückt genug wäre, gibt es auch exakt solche Angebote (auch an Bastler) auf der Plattform unserer jüngsten Gegner aus Medienliga ...

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