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Von Krötenleckern und Truthahngrabschern

Unser heutiges Kapitel aus dem Buch skurriler Gesetze befasst sich mit dem Bereich der Gastronomie und Gaumenfreuden.


  • In Los Angeles ist es verboten, Kröten abzulecken oder an einem Truthahn herumzutasten, um zu prüfen, wie zart er ist;

  • Damit eine Essiggurke in Connecticut offiziell als Essiggurke eingestuft werden kann, muss sie Sprungkraft besitzen (Vorschläge und Fotos von Gurken-Sprungtests können gerne zur Veröffentlichung bei mir eingereicht werden);


  • In Indiana ist es nicht gestattet, eine Konservendose aufzuschießen (och schade!);


  • In Pennsylvania benötigt ein Mann, der Alkohol kaufen möchte, die schriftliche Einwilligung seiner Frau (Vermutlich haben die dort fast keine Single-Männer);

  • In Texas ist es ein Verbrechen, mehr als drei Schluck Bier auf einmal im Stehen zu trinken;

  • In Xenia, Ohio, ist es verboten, in eine Salatbar zu spucken;

  • Das Gesetz von Oklahoma toleriert es nicht, dass jemand vom Hamburger eines anderen abbeißt;

  • In Chicago ist es nicht erlaubt, in Restaurants zu essen, die in Flammen stehen;

  • Und der absolute Kracher: In England ist es ungesetzlich, in Schanklokalen (zum Beispiel Kneipen oder Bars) betrunken zu sein (ja nee, macht Sinn!);


In diesem Sinne, Prost und guten Appetit! :-)
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Kommentare

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  1. Bine schreibt:

    Man sollte die Kröte auf jeden Fall vorher Fragen, ob Sie unters BTM-Gesetz fällt, falls nicht kann man getrost an ihr lecken.

Verweise

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