Von Krötenleckern und Truthahngrabschern
Unser heutiges Kapitel aus dem Buch skurriler Gesetze befasst sich mit dem Bereich der Gastronomie und Gaumenfreuden.
- In Los Angeles ist es verboten, Kröten abzulecken oder an einem Truthahn herumzutasten, um zu prüfen, wie zart er ist;
- Damit eine Essiggurke in Connecticut offiziell als Essiggurke eingestuft werden kann, muss sie Sprungkraft besitzen (Vorschläge und Fotos von Gurken-Sprungtests können gerne zur Veröffentlichung bei mir eingereicht werden);
- Update eingesendeter Beiträge: Die Springgurke (danke!)
- Update eingesendeter Beiträge: Die Springgurke (danke!)
- In Indiana ist es nicht gestattet, eine Konservendose aufzuschießen (och schade!);
- In Pennsylvania benötigt ein Mann, der Alkohol kaufen möchte, die schriftliche Einwilligung seiner Frau (Vermutlich haben die dort fast keine Single-Männer);
- In Texas ist es ein Verbrechen, mehr als drei Schluck Bier auf einmal im Stehen zu trinken;
- In Xenia, Ohio, ist es verboten, in eine Salatbar zu spucken;
- Das Gesetz von Oklahoma toleriert es nicht, dass jemand vom Hamburger eines anderen abbeißt;
- In Chicago ist es nicht erlaubt, in Restaurants zu essen, die in Flammen stehen;
- Und der absolute Kracher: In England ist es ungesetzlich, in Schanklokalen (zum Beispiel Kneipen oder Bars) betrunken zu sein (ja nee, macht Sinn!);
In diesem Sinne, Prost und guten Appetit!





Man sollte die Kröte auf jeden Fall vorher Fragen, ob Sie unters BTM-Gesetz fällt, falls nicht kann man getrost an ihr lecken.