Von Krötenleckern und Truthahngrabschern

Mittwoch, 6. September 2006

Unser heutiges Kapitel aus dem Buch skurriler Gesetze befasst sich mit dem Bereich der Gastronomie und Gaumenfreuden.


  • In Los Angeles ist es verboten, Kröten abzulecken oder an einem Truthahn herumzutasten, um zu prüfen, wie zart er ist;

  • Damit eine Essiggurke in Connecticut offiziell als Essiggurke eingestuft werden kann, muss sie Sprungkraft besitzen (Vorschläge und Fotos von Gurken-Sprungtests können gerne zur Veröffentlichung bei mir eingereicht werden);


  • In Indiana ist es nicht gestattet, eine Konservendose aufzuschießen (och schade!);


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